Allgemeine Geschätsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für jegliche Art von Veranstaltungen, die vom Gasthaus Rosengarten bewirtet werden. Gleichfalls erstrecken sich diese auf sämtliche Leistungen und Lieferungen, welche mit den Veranstaltungen anfallen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Gasthaus Rosengarten bestätigt wird.
2. Vertragsabschluss / Überlassung an Dritte
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Gasthaus Rosengarten zustande; Veranstalter und Gasthaus Rosengarten sind Vertragspartner. Die Untervermietung der überlassenen Räume bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthauses Rosengarten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Rechnungen vom Gasthauses Rosengarten sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Gasthaus Rosengarten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu berechnen. Das Gasthaus Rosengarten ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Im Partyservice / Catering werden die Servicekräfte pro Person und pro Stunde berechnet. Ausgenommen ist hier die Aufbau- und Abbauzeit.
4. Stornierungen
Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters storniert oder aus einem sonstigen Grund, den der Veranstalter zu vertreten hat, abgesagt, so steht dem Gasthaus Rosengarten ein angemessener Vergütungsanspruch zu. Bei Stornierung von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden die Bereitstellungskosten in Höhe von 25 % des Auftragsvolumens zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung 48 Stunden vorher werden die Bereitstellungskosten 80 % des Auftragsvolumens zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Stornierung von Veranstaltungen bedarf der Schriftform. Vereinbarte Sonderleistungen sowie Leistungen Dritter, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten. Verstößt der Veranstalter oder der Besteller gegen den Vertrag oder hat das Gasthaus Rosengarten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf vom Gasthaus Rosengarten gefährdet, kann das Gasthaus Rosengarten die Veranstaltung absagen und den Vertrag vorbehaltlich ihres Vergütungsanspruches entsprechend Ziffer 4 Absatz 1 kündigen.
5. Änderungen
Der Veranstalter teilt dem Gasthaus Rosengarten spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmeranzahl mit. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann eine Abweichung nach unten nur bis maximal 5 % berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Reduzierungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Im Fall einer Erhöhung wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6. Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen
Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Gasthaus Rosengarten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Gasthaus Rosengarten insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
7. Eingebrachte Sachen / Drittleistungen
Für eingebrachte Sachen ist allein der Besteller verantwortlich. Das Gasthaus Rosengarten obliegt vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung keinerlei Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Sämtliche vom Veranstalter oder Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sowie deren Verpackung sind vom Veranstalter nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
8. Verschiedenes
Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf Veranstaltungen des Gasthauses Rosengarten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Gasthaus Rosengarten. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Gasthaus Rosengarten, Sigmaringendorf. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gasthauses Rosengarten. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gasthauses Rosengarten.
9. Sachbeschädigung
Der Gast oder Veranstalter haften dem Gasthaus Rosengarten für die von Ihm oder Ihren Gästen verursachten Schäden.
10. Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Behördliche Auflagen
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
